Wir sind eine von allen Pflegekassen anerkannte Einrichtung nach § 75 SGB XI.
Die Leistungen der vollstationären Pflege werden mit nachfolgenden gesetzlichen Zuschüssen der Pflegekassen unterstützt, welche ab dem 01.01.2017 mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz durch 5 neue Pflegegrade gesetzlich geregelt wurde.
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, den Eigenanteil der monatlichen Pflegeentgelte aufzubringen, können bei nachgewiesener Bedürftigkeit Zuschüsse von Sozialhilfeträgern gewährt werden.
Unsere aktuellen Pflegesätze übermitteln wir Ihnen gern auf Anfrage oder.
Darüberhinaus erhalten Sie Informationen zu unseren Leistungen und Preisen im
AOK Pflegenavigator und anderen Fachportalen.
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